Zusätzliche Informationen beachten!
Hinweis:
Die auf Seite 7 der Arbeitshilfe beschriebene Regelung, wonach in Trägerverantwortung bei Personalausfall eine Fachkraft für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen durch eine geeignete Kraft ersetzt werden kann, ist vorläufig und befristet ausgesetzt. Es gilt stattdessen die Übergangsregelung zum Mindestpersonalschlüssel gemäß § 1a KiTaVO (derzeit befristet bis 31. August 2025).